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NEU: Malerarbeiten von der Steuer absetzen
Bestimmte Handwerkerrechnungen sind ab 1. Januar 2006 von der
Steuer absetzbar.

Bei Kosten für sog. "haushaltsnahe Dienstleistungen" können private Haushalte bis
zu einem Rechnungshöchstbetrag von 3.000 Euro 20 Prozent der
Kosten bei der nächsten Steuererklärung absetzen. Dadurch
können Kosten für Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in
privaten Wohnungen und Häusern bis zu 600 Euro
von der Steuer abgesetzt werden. Die maximale
Jahresförderung von 600 Euro pro Haushalt bezieht sich
allerdings nur auf Arbeitskosten, nicht absetzbar sind
die Materialkosten. Voraussetzung für die steuerliche
Absetzbarkeit ist, dass die Arbeitskosten und die Anteile der
Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen sind. Dies
machen wir gerne für Sie auf Anfrage. Weiterhin müssen Sie dem
Finanzamt die Rechnungen vorlegen und die Belege zwei Jahre lang
aufbewahren. Wichtig ist auch ein Nachweis über die Zahlung, am
besten ein entsprechender Kontoauszug. Zudem werden nur mehr
oder weniger regelmäßige Renovierungsarbeiten
berücksichtigt, nicht umfangreiche Sanierungs-, An- oder
Umbauarbeiten. Ausgeschlossen sind die genannten
Steuervergünstigungen, wenn es sich um Betriebsausgaben,
Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen handelt, die
damit bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt
werden.
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